Energieberatung-Sanierung-Berlin

Marktanreizprogramm eingestellt

Samstag, 22. Mai 2010 von Jörg Thomas

Anfang Mai wurde das Marktanreizprogramm der Bafa eingestellt, weil die, für dieses Jahr zur Verfügung stehen Mittel bereits ausgeschöpft sind. Das bedeutet, dass die Investitionszuschüsse für Solarkollektoren, Biomasse-heizungen und Wärmepumpen entfallen.

Nähere Informationen erhalten Sie hier…

Marktanreizprogramm geändert

Donnerstag, 08. April 2010 von Jörg Thomas

Das Marktanreizprogramm der BAFA wurde wie folgt geändert:

Mit dem Kesseltauschbonus wird die Installation einer Solaranlage gefördert wenn gleichzeitig ein alter Heizkessel gegen eine neue Brennwertanlage ausgetauscht wird. Die Förderung beträgt 400 EUR wenn die Solaranlage zur Trinkwasserbereitung und Heizungsunterstützung dient. Ohne Heizungsunterstüzung reduziert sich die Förderung auf 375 EUR. Die Förderung gilt vom 01.01.2010 bis 31.12.2010. Die Kombination von Biomasseheizung oder Wärmepumpe mit einer Solaranlage wird mit 750 EUR gefördert. Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.solarserver.de/news/news-12347.html

Die Förderung für den Einbau von Wärmepumpen beträgt 7,50 EUR/m² Wohnfläche, maximal jedoch 900 EUR bei Neubauten. Bei Altbauten beträgt die Förderung 20 EUR/m², maximal jedoch 2.400 EUR. Ausnahme: elektrisch betriebene Luft-/Wasserwärmepumpen. Hierfür beträgt die Förderung nur 10 EUR /m² Wfl. Weitere Informationen erhalten Sie unter:

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/waermepumpen/index.html

Änderung der Photovoltaikförderung

Montag, 05. April 2010 von Jörg Thomas


Photovoltaikanlagen rechnen sich. Der erzeugte Strom wird für 39,14 ct/kWh (2010) ins öffentliche Netz eingespeist, während der Bezug von Strom aus den Netz nur mit ca.  22 ct/kWh zu Buche schlägt. Der große Erfolg der Förderung hat zum Ausbau der weltweiten Produktionakapazitäten geführt, so dass 2009 erstmals ein Überangebot an Solarmodulen zu verzeichnen war. Die Folge war ein Preisverfall bei Solarmodulen von bis zu 30%.  Dieser Entwicklung soll jetzt mit der Kürzung der Förderung Rechnung getragen werden.

  • Die Solarstromvergütung für Dachanlagen soll einmalig um 16%,  für Freiflächenanlagen um 9% gesenkt werden.
  • Im Gegenzug soll der Eigenverbrauch von Solarstrom stärker gefördert werden.
  • Die geplante zukünftige Absenkung der Einspeisevergütung von 10% jährlich soll sich in Abhängigkeit der Marktentwicklung ändern können. Unterschreitet sich die jährliche Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen die Grenze von 2.500 MW verringert sich die jährliche Degression um 2,5%. Überschreitet die Anlagenneuerrichtung 3.500 MW erhöht sich die Degression um 2,5%.
 

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