Seit 31.08.2010 werden Einzelmaßnahmen zur energieeffizienten Sanierung im Programm 430 bzw. 152 nicht mehr gefördert. D.h. wird ein Haus saniert ohne dabei mindestens das Niveau für ein KfW-Effizienzhaus 115 zu erreichen kann dafür nur eine Förderung im Programm 141 “Wohnraum modernisieren” beantragt werden. Die Förderung der KfW-Effizienzhäuser bleibt unberührt. Weiterehin wurde die Sonderförderung für die Optimierung der Wärmeverteilung und die Sonderförderung zum Abbau von Nachtspeicherheizungen gestrichen.
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Ab dem 01.09.2010 wird die Förderung im Programm “Energieffizient sanieren” für Einzelmaßnahmen sowohl in der Kredit- als auch der Zuschussvariante gestrichen. Betroffen sind Maßnahmen wie
Außerdem wird die Sonderförderung im Programm “Energieffizient sanieren” gestrichen. Betroffen sind insbesondere die Förderung der Optimierung der Wärmeverteilung und die Förderung für den Austausch von Nachtspeicheröfen.
Obwohl die Betreiber von Photovoltaikanlagen, die nach dem 01.07.2010 in Betrieb genommen werden, etwa 13% weniger Vergütung erhalten als bisher, werden damit immer noch Renditen von über 7% erwirtschaftet. Denn weil die Preise der Photovoltaikanlagen in den letzten 4 Jahren um bis zu 40% gesunken sind, fallen die Investitionskosten entsprechend niedriger aus.
Außerdem wird der Eigenverbrauch des Solarstroms nun stärker gefördert als die Einspeisung ins Stromnetz. Wer bis zu 30% seines Solarstroms selbst nutzt, erhält eine Förderung von 17,67 Cent/kWh. Bei einem Anteil von über 30% steigt die Vergütung auf 22,05 Cent/kWh. Rechnet man zu dieser Förderung die ersparten Kosten für gekauften Strom hinzu, fällt die Förderung bis zu 8 Cent höher aus als bei einer Einspeisung ins Stromnetz.
Demzufolge steigen die Renditen der Photovoltaikanlagen mit zunehmendem Eigenverbrauch an. Je nach Eigenverbrauch sind so Renditen zwischen 9 und 10% möglich.
Interessenten sollten sich allerdings beeilen. Ab 01.10.2010 wird die Einspeisevergütung um weitere 3% reduziert und ab 01.01.2011 steht die nächste Anpassung von bis zu 13% ins Haus.
Haushaltsperre aufgehoben. Die Haushaltsperre betraf die Förderung erneuerbarer Energien. Das Marktanreizprogramm wird nun seit 12.07.2010 wieder fortgesetzt. Allerdings haben sich die Bedingungen geändert. So werden grundsätzlich keine Anlagen mehr gefördert, die in Neubauten errichtet werden. Es werden keine Solaranlagen mehr gefördert, die nur der Warmwasserbereitung dienen und keine luftgeführten Pelletöfen oder Scheitholzvergaserkessel.
Die Förderung richtet sich somit ausschließlich auf Bestandsgebäude. Gefördert werden noch Wärmepumpen bei Nachweis der Erreichung von Jahresarbeitszahlen von 4,3 für Sole und Wasser / Wasserwärmepumoen, 3,7 für Luft / Wasserwärmepumpen und 1,3 für gasbetriebene Wärmepumpen. Außerdem gefördert werden Solaranlagen zur WW-Bereitung und Heizungsunterstützung, Solaranlagen zur Kühlung und innovative Solaranlagen. Darüber hinaus werden Biomasseanlagen wie Pelletkessel, Pelletöfen mit Wassertasche und Hackschnitzelkessel auch weiterehin gefördert.
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Ab 01.07.2010 gelten für den Neubau und die Sanierung neue KfW-Förderrichtlinien.
Maßstab für die Förderbedingungen sind die Referenzgebäudewerte nach EnEV 2009. Sie bilden den Standard und werden gleich 100% gesetzt. Die Zahl nach KfW-Effizienzhaus steht für den Prozentwert des Primärenergiebedarfs im Verhältnis zum EnEV-Referenz-gebäude. Also ein KfW-Effizienzhaus 70 hat einen Primärenergiebedarf von max. 70% des Referenzgebäudes. Der Transmissionswärmeverlust darf immer 15% höher liegen (siehe Tabelle für Neubauten).
Die Förderung für das Effizienzhauses 85 entfällt ersatzlos.
KfW-Effizienzhaus 70
Primärenergiebedarf: max. 70% EnEV 2009
Transmissionswärmeverlust: max. 85% EnEV 2009
KfW-Effizienzhaus 55
Primärenergiebedarf: max. 55% EnEV 2009
Transmissionswärmeverlust: max. 70% EnEV 2009
KfW-Effizienzhaus 40
Primärenergiebedarf: max. 40% EnEV 2009
Transmissionswärmeverlust: max. 55% EnEV 2009
Der Transmissionswärmeverlust für alle o.g. Effizienzhäuser darf jedoch nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV 2009 zulässig.
Passivhaus:
Primärenergiebedarf: max. 40 kWh/m² Nutzfläche
Jahresheizwärmebedarf: max. 15 kWh/m² Wohnfläche nach PHPP
Die Förderung für das Effizienzhauses 130 entfällt ersatzlos.
Für die Förderbedingungen gelten die Höchstgrenzen analog wie bei Neubauvorhaben.
Zuschussvariante (Zuschuss bez. auf förderfähige Investitionskosten)
Einzelmaßnahmen: 5,0% max. 2.500 €
KfW-EH 115 : 7,5% max. 5.625 €
KfW-EH 100: 10,0% max. 7.500 €
KfW-EH 85: 12,5% max. 9.375 €
KfW-EH 70: 15,0% max. 11.250 €
KfW-EH 55: 17,5% max. 13.125 €
Kreditvariante (Tilgungszuschuss in % des Zusagebetrages)
Einzelmaßnahmen: -
KfW-EH 115: 2,5%
KfW-EH 100: 5,0%
KfW-EH 85: 7,5%
KfW-EH 70: 10,0%
KfW-EH 55: 12,5%