Für Interessenten, die eine gebrauchte Immobilie erwerben wollen, stellt sich häufig die Frage, welche Sanierungsmaßnahmen zwingend nach dem Erwerb durchgeführt werden müssen. Denn der Kostenaufwand für diese Maßnahmen sollte schon beim Erwerb der Immobilie berücksichtigt werden und zu einer Kaufpreisreduzierung führen.
Laut EnEV 2009 gibt es drei Nachrüstpflichten, die vom neuen Eigentümer einer Immobilie innerhalb der ersten 2 Jahre nach dem Erwerb durchzuführen sind, sofern sie der Verkäufer nicht schon erbracht hat.
Die Frist von 2 Jahren gilt jedoch nur für Erwerber von selbstgnutzten Einfamilienhäusern (auch mit Einliegerwohnung). Für Erwerber von Mehrfamilienhäusern gelten die Nachrüstpflichten sofort.
Ab dem 01.09.2010 wird die Förderung im Programm “Energieffizient sanieren” für Einzelmaßnahmen sowohl in der Kredit- als auch der Zuschussvariante gestrichen. Betroffen sind Maßnahmen wie
Außerdem wird die Sonderförderung im Programm “Energieffizient sanieren” gestrichen. Betroffen sind insbesondere die Förderung der Optimierung der Wärmeverteilung und die Förderung für den Austausch von Nachtspeicheröfen.