Obwohl die Betreiber von Photovoltaikanlagen, die nach dem 01.07.2010 in Betrieb genommen werden, etwa 13% weniger Vergütung erhalten als bisher, werden damit immer noch Renditen von über 7% erwirtschaftet. Denn weil die Preise der Photovoltaikanlagen in den letzten 4 Jahren um bis zu 40% gesunken sind, fallen die Investitionskosten entsprechend niedriger aus.
Außerdem wird der Eigenverbrauch des Solarstroms nun stärker gefördert als die Einspeisung ins Stromnetz. Wer bis zu 30% seines Solarstroms selbst nutzt, erhält eine Förderung von 17,67 Cent/kWh. Bei einem Anteil von über 30% steigt die Vergütung auf 22,05 Cent/kWh. Rechnet man zu dieser Förderung die ersparten Kosten für gekauften Strom hinzu, fällt die Förderung bis zu 8 Cent höher aus als bei einer Einspeisung ins Stromnetz.
Demzufolge steigen die Renditen der Photovoltaikanlagen mit zunehmendem Eigenverbrauch an. Je nach Eigenverbrauch sind so Renditen zwischen 9 und 10% möglich.
Interessenten sollten sich allerdings beeilen. Ab 01.10.2010 wird die Einspeisevergütung um weitere 3% reduziert und ab 01.01.2011 steht die nächste Anpassung von bis zu 13% ins Haus.
Ständig steigende Energiepreise und Klimaschädigung durch CO2-Ausstoß lassen zunehmend mehr Bauherren und Immobilienbesitzer nach wirtschaftlicheren, klima- und umweltschonenderen Möglichkeiten zur Beheizung Ihrer Häuser suchen. Deshalb achten auch immer mehr Immobilienbesitzer bei der Sanierung auf einen gewissen Anteil an erneuerbarer Energie.
Doch Vorsicht, ohne qualifizierte Energieberatung sollte kein Haus saniert oder umgebaut werden. „Nicht selten wird viel Geld ausgegeben für angeblich umweltfreundliche, energiesparende Heizungen wie Wärmepumpen und Solaranlagen, die sich im Nachhinein als teure Fehlinvestition erweisen„ so der Energieberater Jörg Thomas. Deshalb hat sich sein neu gegründetes Unternehmen TiB Ingenieurleistungen, Beratung und Vertrieb Ltd. auf die Gruppe der sanierungswilligen Einfamilienhausbesitzer spezialisiert. Das erklärte Ziel des Unternehmens besteht darin, den Eigenheimbesitzer nicht nur umfassend zu beraten sondern dabei nur solche Lösungen vorzuschlagen, die sich in wenigen Jahren amortisieren. Es geht nicht darum soviel wie möglich einzusparen, sondern ein Optimum zwischen Kosten und Nutzen zu finden, maximale Einsparung bei niedrigsten Kosten.
Manche Hausbesitzer glauben, um Heizkosten zu reduzieren, genüge es, eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe auszu-tauschen. Doch „…in einem mäßig wärmegedämmten Haus eine alte Heizungsanlage durch eine Luft- / Wasserwärmepumpe zu ersetzen, ist Geldverschwendung und sogar umweltschädlich“ so der Energieberater und Dipl.-Ing., Jörg Thomas. Denn was in diesem Fall an Öl- oder Gaskosten gespart wird, muss dann für Strom ausgegeben werden. Da für die Erzeugung von Strom aber fast dreimal soviel fossile Energie aufgewendet werden muss, ist auch der CO2-Ausstoß entsprechend hoch.
Nur eine umfassende Sanierung mit ausführlicher Bestandsaufnahme und Betreuung durch einen qualifizierten Energieberater garantieren dauerhafte Senkung der Heizkosten und des CO2-Ausstoßes.
Nach Aussage von Jörg Thomas ist es bei einem Heizölpreis von fast 0,70 EUR/Liter beinahe möglich, die Kosten für eine vernünftige Sanierung allein aus den gesparten Heizkosten zu bezahlen.
Sowohl die Sanierung als auch die Energieberatung werden gefördert. So kann für die Vor-Ort-Energieberatung ein Zuschuss von 50% des Beratungshonorars, maximal jedoch 300 EUR, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Für die Sanierung existieren verschiedene Programme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Haushaltsperre aufgehoben. Die Haushaltsperre betraf die Förderung erneuerbarer Energien. Das Marktanreizprogramm wird nun seit 12.07.2010 wieder fortgesetzt. Allerdings haben sich die Bedingungen geändert. So werden grundsätzlich keine Anlagen mehr gefördert, die in Neubauten errichtet werden. Es werden keine Solaranlagen mehr gefördert, die nur der Warmwasserbereitung dienen und keine luftgeführten Pelletöfen oder Scheitholzvergaserkessel.
Die Förderung richtet sich somit ausschließlich auf Bestandsgebäude. Gefördert werden noch Wärmepumpen bei Nachweis der Erreichung von Jahresarbeitszahlen von 4,3 für Sole und Wasser / Wasserwärmepumoen, 3,7 für Luft / Wasserwärmepumpen und 1,3 für gasbetriebene Wärmepumpen. Außerdem gefördert werden Solaranlagen zur WW-Bereitung und Heizungsunterstützung, Solaranlagen zur Kühlung und innovative Solaranlagen. Darüber hinaus werden Biomasseanlagen wie Pelletkessel, Pelletöfen mit Wassertasche und Hackschnitzelkessel auch weiterehin gefördert.
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Nach Inkrafttreten der EnEV 2009 änderte sich auch die Regelung zur Bagatellgrenze für Sanierungsarbeiten. Danach sind Eigentümer verpflichtet bei einer Sanierung die Bauteilanforderungen nach Tabelle 1, Anlage 3 der EnEV einzuhalten wenn mehr als 10% eines Bauteils saniert werden.
Das bedeutet, werden weniger 10% des Bauteils (also z. B. der Außenwandfläche des gesamten Hauses) saniert, unterliegt die Sanierung keinen Vorgaben. Werden jedoch mehr als 10% saniert (z.B. Putzausbesserung an einer kompletten Außenwand) so muss diese Sanierung den o.g. Vorgaben der EnEV entsprechen. Im Falle einer Putzausbesserung könnte z.B. eine Dämmung der zu sanierenden Außenwand erforderlich werden. Außenwände die nicht ausgebessert werden, müssen nicht gedämmt werden.