Ab 01.07.2010 gelten für den Neubau und die Sanierung neue KfW-Förderrichtlinien.
Maßstab für die Förderbedingungen sind die Referenzgebäudewerte nach EnEV 2009. Sie bilden den Standard und werden gleich 100% gesetzt. Die Zahl nach KfW-Effizienzhaus steht für den Prozentwert des Primärenergiebedarfs im Verhältnis zum EnEV-Referenz-gebäude. Also ein KfW-Effizienzhaus 70 hat einen Primärenergiebedarf von max. 70% des Referenzgebäudes. Der Transmissionswärmeverlust darf immer 15% höher liegen (siehe Tabelle für Neubauten).
Die Förderung für das Effizienzhauses 85 entfällt ersatzlos.
KfW-Effizienzhaus 70
Primärenergiebedarf: max. 70% EnEV 2009
Transmissionswärmeverlust: max. 85% EnEV 2009
KfW-Effizienzhaus 55
Primärenergiebedarf: max. 55% EnEV 2009
Transmissionswärmeverlust: max. 70% EnEV 2009
KfW-Effizienzhaus 40
Primärenergiebedarf: max. 40% EnEV 2009
Transmissionswärmeverlust: max. 55% EnEV 2009
Der Transmissionswärmeverlust für alle o.g. Effizienzhäuser darf jedoch nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV 2009 zulässig.
Passivhaus:
Primärenergiebedarf: max. 40 kWh/m² Nutzfläche
Jahresheizwärmebedarf: max. 15 kWh/m² Wohnfläche nach PHPP
Die Förderung für das Effizienzhauses 130 entfällt ersatzlos.
Für die Förderbedingungen gelten die Höchstgrenzen analog wie bei Neubauvorhaben.
Zuschussvariante (Zuschuss bez. auf förderfähige Investitionskosten)
Einzelmaßnahmen: 5,0% max. 2.500 €
KfW-EH 115 : 7,5% max. 5.625 €
KfW-EH 100: 10,0% max. 7.500 €
KfW-EH 85: 12,5% max. 9.375 €
KfW-EH 70: 15,0% max. 11.250 €
KfW-EH 55: 17,5% max. 13.125 €
Kreditvariante (Tilgungszuschuss in % des Zusagebetrages)
Einzelmaßnahmen: -
KfW-EH 115: 2,5%
KfW-EH 100: 5,0%
KfW-EH 85: 7,5%
KfW-EH 70: 10,0%
KfW-EH 55: 12,5%